Unser Angebot gilt ausschließlich für gewerbliche Kunden und öffentliche Auftraggeber.

Apothekerschrank

Medikamente der unterschiedlichsten Art sind nur dann aufbewahrungssicher untergebracht, wenn auch der entsprechende Apothekerschrank zum Einsatz kommt. Dieser muss nicht nur gewissen Sicherheitsstandards entsprechen, sondern auch den individuellen Vorstellungen unserer Kunden entgegenkommen – nur so lässt sich einerseits effektiv arbeiten und andererseits auch die Einrichtung platzsparend kombinieren. Je nach Apothekerschrank können bei der Konfiguration des Schranksystems ganz unterschiedliche Zubehörteile und Details eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vollauszüge mit Teleskopschienenführung 
  • hohe Traglast 
  • Kippsicherung 
  • Stützrollen 
  • verstellbare Einlegeböden
  • Niveauregulierung 
  • Zentralverschluss 
  • Lackierung im gewünschten Farbton

Apothekerschrank Tipps zur Aufbewahrung

Während Arzneimittel in vielen verschiedenen Einrichtungen eingesetzt und aufbewahrt werden, ist bei der Aufbewahrung von Arzneimitteln in Wohn- und Pflegeeinrichtungen ein besonderes Maß an Sorgfalt gefragt. Das gilt nicht nur für die individuellen Einnahmeschemata, sondern gerade auch für die Aufbewahrung und Vergabe der jeweiligen Medikamente. Das Gesetz verlangt, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen aufbewahrt werden müssen: Damit ist es notwendig, dass sie mit Namensschildern der Bewohner versehen werden und in für jede Person vorbereitete Kästen in einem abschließbaren Apotheker- bzw. Medikamentenschrank getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Wichtig zu wissen: Es ist rechtlich nicht erlaubt, dass die Einrichtung einen eigenen Arzneimittelvorrat anlegt, um daraus die Bewohner bzw. Patienten zu versorgen. Explizit ist das dem Arzneimittelgesetz zu entnehmen – hier sind strenge Maßstäbe anzulegen, sodass eine Bevorratung in jedem Fall der gesetzlichen Vorgabe entgegensteht.

Besondere Relevanz erhält diese Regelung vor allem dann, wenn es um Betäubungsmittel geht. Sie unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und sind durch ihre typischen Eigenschaften gekennzeichnet. Das BtMG sieht vor, dass Betäubungsmittel verschlossen aufzubewahren sind und gegen die unbefugte Entnahme zu sichern sind. Das setzt voraus, dass in der jeweiligen Einrichtung der entsprechende Apothekerschrank die genannten Eigenschaften auch tatsächlich aufweist – anderenfalls liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben vor.

Apothekerschrank Richtlinien

Nicht nur in Bezug auf Betäubungsmittel, sondern gerade auch in Bezug auf Arzneimittel insgesamt gilt für das zuständige Pflegepersonal ein erhöhter Anspruch an die eigene Aufmerksamkeit. Arzneimittel sind grundsätzlich sach- und fachgerecht aufzubewahren: Das stellt auch Anforderungen an die Einrichtung der Betriebsstätte und erfordert die Ausstattung mit einem passenden Apothekerschrank.

Wichtig ist bei Arzneimitteln insbesondere auch die Beachtung der jeweiligen Lagerungshinweise. Arzneimittel sind in der Regel bei Raumtemperatur zu lagern – diese sollte 15 Grad Celsius nicht unter- und 25 Grad Celsius nicht überschreiten. Wichtig ist, dass diese Temperaturen tatsächlich nicht außer Acht gelassen werden – gerade im Sommer kann das aufgrund von steigenden Außentemperaturen schnell passieren. Zu beachten sind auch die Lagertemperaturen für Arzneimittel die im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen.

Die Kosten für einen Medikamentenschrank sind – wie bei jeder anderen individuellen Anfertigung auch – abhängig von den persönlichen Anforderungen und Vorstellungen. Daher sind auch die Preise im Vorfeld nur schwer abzuschätzen: Sie liegen aber in der Regel im unteren vierstelligen Bereich für einen großen Schrank und entsprechend darunter, wenn der Schrank kleiner ist oder weniger spezielle Anforderungen erfüllt.

Medikamentenschränke sollten in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Ob Ordnung oder Sauberkeit: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist essenziell für den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln jeder Art. Dazu gehört auch, dass der Apothekerschrank regelmäßig gesäubert wird – auch das sollte als Prozess in die betrieblichen Abläufe integriert werden.

Unabhängig davon, wo Sie den Medikamentenschrank tatsächlich einsetzen wollen – die verschlusssichere Aufbewahrung ist für viele Medikamentengruppen eine notwendige Voraussetzung. Gerade dann, wenn es das Thema Betäubungsmittel in den verschiedenen Sicherheitsgruppen geht, ist eine verschlusssichere Aufbewahrung unumgänglich.